Bundesweite Beratung und Vertretung von Wehrpflichtigen, die keine Wehr- oder Zivildienst leisten wollen.
Ich berate und vertrete bundesweit Wehrpflichtige, die aus unterschiedlichen Gründen den sechsmonatigen Wehr- oder Zivildienst nicht mehr leisten wollen.
Themen meiner Beratung im Wehrpflichtrecht sind:
- Entlassung aus dem Wehr- und Zivildienst
- Ausmusterung wegen Untauglichkeit
- Kriegsdienstverweigerung
- Befreiung vom Wehr- und Zivildienst
- Zurückstellung vom Wehr- und Zivildienst
- Rechtsmittel gegen Musterungs- und Einberufungsbescheide
Die Dienstdauer wurde von neun auf sechs Monate verkürzt.
Die Bundesregierung plant die Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 aussetzen.
Meine Aufgabe als Ihr Rechtsanwalt ist,
Ihre Interessen gegenüber der Bundeswehr oder dem Bundesamt für den Zivildienst zu vertreten, solange die Wehrpflicht noch nicht ausgesetzt ist. |